Unser FAQ-Bereich

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten

Der beschlossene Wirtschaftsplan stellt eine Gesamtplanung für Ihre Immobilie und das entsprechende Wirtschaftsjahr dar. Eine Anpassung ist daher nicht möglich, da auch die Versorger die Abschläge auf Grundlage Ihrer letzten Abrechnung vorgeben. Eine Anpassung ist erst mit dem nächsten zu beschließenden Wirtschaftsplan möglich.
Muss ich die Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan auch in voller Höhe bezahlen, wenn meine Wohnung leer steht ?
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