Unser FAQ-Bereich

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten

Eine Ergänzung der Tagesordnungspunkte ist nur durch schriftlichen Antrag möglich. Ein Formularvordruck finden Sie im Bereich „Kundenservice“. Bitte bedenken Sie jedoch, dass ein beantragter Tagesordnungspunkt nur dann zur Abstimmung zugelassen werden kann, wenn dieser der Verwaltung rechtzeitig vor Erstellung der Einladung zur Eigentümerversammlung vorliegt oder innerhalb der Versammlung vorgebracht wird und alle Eigentümer zu 100% anwesend sind und diesem zustimmen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag bis zum Wirtschaftsjahreswechsel zu stellen.
Wie kann ich einen Tagesordnungspunkt auf der Versammlung einbringen ?
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