Unser FAQ-Bereich

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten

Sollten Sie an der Versammlung nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit Ihre/n Ehe- oder eingetragene/n Lebenspartner/in, einen Miteigentümer oder die Verwaltung -mit Weisungsbindung- zu bevollmächtigen. Ein Vordruck hierzu finden Sie in unserem Einladungsschreiben, welches Ihnen mindestens 3 Wochen vor der Versammlung zugegangen sein müsste. Bitte denken Sie daran, dass Ihre Vollmacht spätestens zu Beginn der Versammlung der Verwaltung im Original vorliegen muss um berücksichtigt werden zu können. Der Termin und die Uhrzeit einer Eigentümerversammlung kann aufgrund der Vielzahl an Versammlungen leider nicht verschoben oder angepasst werden.
Ich habe eine Einladung zur Eigentümerversammlung erhalten, eine Teilnahme aber nicht möglich.
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